Historie
Teil 3
Die Währungsreform und Wirtschaftswunderzeit
In der Folgezeit, von 1945 bis 1948 gab es geschäftlich kaum Schwierigkeiten, denn größere Schäden wurden nicht registriert und Geld, mit dem man ohnehin nichts kaufen konnte, war mehr als genug im Umlauf. Erst mit der Währungsreform vom Juni 1948 erhielt das Geld wieder einen Wert und damit Kaufkraft. Die umlaufende Geldmasse wurde erheblich dezimiert. Das neue Geld, die “Deutsche Mark“, ersetzte nun die Reichsmark: Die Rentenmark und die alliierte Militärmark, die ab dem 21. Juni 1948 für ungültig erklärt wurden.
Für die Geschäftsführung des Harsewinkeler Feuerversicherungsvereins war das “Reichsmarks-Umstellungsgesetz“ vom 17. Juni 1948 entscheidend. Das Altgeld wurde im Verhältnis 10:1 eingetauscht. Die Hälfte des Neugeldes kam auf ein sogenanntes Freikonto, die andere Hälfte auf ein Festkonto. Nach dem Festkontengesetz vom 7. Oktober 1948 wurde der Betrag auf dem Festkonto zunächst blockiert, von dem dann nochmals per Gesetz 70 % gestrichen wurde. Die Bank- und Sparguthaben wurden im Endeffekt also nicht im Verhältnis von 10:1, sondern nur im Verhältnis 10:0,65 auf die neue Währung umgestellt. Wer 100 Reichsmark auf einem Konto hatte, erhielt dafür nur noch ganze 6,50 DM, und nicht, wie allgemein vermutet wird, zehn DM. Nach dieser Umstellung auf die neue Währung verliefen die Geschäfte des Vereins normal, denn wie schon des Öfteren in der Geschichte des Harsewinkeler Vereins gab es zunächst wieder keine größeren Schäden, die ihn in eine bedrohliche Situation hätten führen können.
Drei Jahre nach der Währungsreform trat der Zusammenschluss der Münsterländer Vereine a. G. dem OIdenburger Verband der Versicherungsvereine bei, in dem sich nun 48 Vereine zu einer Interessengemeinschaft zusammenschlossen. Unter der Führung des Direktors Heinrich Hilge von der Nadorster Feuerversicherung in Oldenburg wurde eine Arbeitsgemeinschaft Rückversicherung für Überschäden gebildet. Sie schloss sich über die Assekuranz Bruno Mohr in Hamburg der Münchener Rückversicherung an, die als Versicherungsunternehmen seit 1873 besteht. Das bedeutet für alle Mitglieder des Harsewinkeler Vereins, dass ihr Versicherungsschutz voll gewährleistet ist, ohne dass eine Nacherhebung, wie sie nur 1924 erfolgen musste, nötig wird. Wirtschaftsprüfer Dr. Wolfgang Heubaum hielt 1979 zu diesem Rückversicherungsverhältnis fest:
„Bei voller Auslastung dieses Rückversicherungsschutzes müssten die Bruttoschäden eines Jahres einen Betrag von rd. 23,7 Mio. DM erreichen. (…) Eine Wahrscheinlichkeit für Schadenfälle dieser Größenordnung besteht nicht.“
Wirtschaftsprüfer Dr. Wolfgang Heubaum 1979 zum Rückversicherungsverhältnis
Der Börsenkrach und der Zweite Weltkrieg
Der Börsenkrach in New York am “Schwarzen Freitag“ (29. Oktober 1929) löste eine Finanzkrise aus, die zunächst die Vereinigten Staaten aber schon bald auch die europäische Wirtschaft erfasste. Besonders hart wirkte sich die Krise in Deutschland aus, das sich ja gerade erst von der Inflation erholt hatte; vor allem die Landwirtschaft durchlebte nun eine ihrer schwersten Zeiten.
In den Protokoll- und Pfändungsbüchern aus jenen Jahren findet sich der Niederschlag dieser krisenhaften Entwicklung. Die hohe Verschuldung in der Landwirtschaft erschwerte es den Mitgliedern des Harsewinkeler Feuerversicherungsvereins, pünktlich ihre Beiträge zu zahlen. Der Rendant musste so manchen Brief aufsetzen, in dem er um Zahlung der Gelder bat, die ja auch für den Verein lebenswichtig waren. Mitglieder, die zwanzig Jahre vorher das hohe finanzielle Risiko bei der Gründung des Vereins mitgetragen hatten, wussten nun kaum noch, wie sie ihre Beiträge zum festgesetzten Termin zahlen sollten. Erst 1935 schien sich die Wirtschaft langsam zu stabilisieren, in Deutschland nicht zuletzt durch die Ankurbelung der Rüstungsindustrie. Auch im landwirtschaftlich geprägten Westfalen ging es langsam wieder bergauf; so ist in einem Protokoll des Vereinsvorstandes vom 14. Januar 1935 zu lesen, „dass die 50-%ige Aufwertung der Gründungsfondsgelder zinslos zurückgezahlt wurde“.
Im Jahre 1935 spürte auch der Harsewinkeler Verein die starke Hand des diktatorischen Regimes. In Berlin wurde die Wirtschaftsgruppe “Privatversicherungen der Reichsgruppe Versicherungen“ eingerichtet, der alle privaten Versicherungen zentralistisch zugeordnet wurden. „Alle Anordnungen sind genauestens zu befolgen!“ hieß es in einer der ersten Arbeitsanweisungen aus der Berliner Viktoriastraße, in der die oberste Führung ihren Sitz hatte. Die Harsewinkeler Versicherung wurde jetzt auch zwangsweise Mitglied der “Deutschen Arbeitsfront“.
Eine Reichsautobahnanleihe wurde 1936 verordnet. Das betreffende Schreiben trug den Stempel “Streng geheim“ und es wurde bei Strafe davor gewarnt, die Presse von dieser Verordnung zu unterrichten. Vermutlich sollte der Schein gewahrt bleiben, die Autobahnen würden von der nationalistischen Regierung sowohl geplant als auch durch Steuermittel finanziert.
Im Jahr 1937 wurde eine Reichsanleihe verordnet, denn das Steuereinkommen des “Tausendjährigen Reiches“ reichte schon lange nicht mehr aus, das Rüstungsprogramm Adolf Hitlers zu tragen. In diesem Jahr hatte der Harsewinkeler Verein jedoch so hohe Schadenauszahlungen, dass der Vorstand Berlin um Aussetzung bitten musste. Bis 1942 wurden immer wieder Reichsanleihen vom Reingewinn verordnet, ab 1942 bis zum Kriegsende hieß es dann „75 % aller verfügbaren Mittel müssen für langfristige Anlagezwecke zur Verfügung stehen.“ Mit diesen “langfristigen Anlagezwecken“ war natürlich, wie unschwer vermutet werden kann, die Versorgung mit Rüstungsgütern gemeint.
„Schäden, die durch Feindeinwirkung entstehen, werden vom Reich übernommen“ – so hieß es damals. Nach dem Zusammenbruch der nationalistischen Diktatur gab es eine Zeit, in der niemand so recht wusste, wer für die letzten Kriegsbrände aufzukommen hatte. Den Mitgliedern musste geholfen werden und so beschloss die Generalversammlung – in Zweifelsfällen ist sie das Ausschlaggebende und oberste Organ des Vereins -, dass mehrere Kriegsschäden aus dem Frühjahr 1945 aus den Mitteln des Harsewinkeler Vereins reguliert werden sollten.